Sie haben die Absicht der Turnerschaft Durlach beizutreten. Zu diesem Schritt dürfen wir Sie recht herzlich beglückwünschen. Mögen Sie in der Turnerschaft Durlach über die sportliche Betätigung hinaus die Gemeinschaft finden, in der Sie sich wohlfühlen können. Am guten Willen unserer Mitarbeiter soll es nicht fehlen.
Unsere Mitglieder zahlen nach der Beitragsordnung ab dem 1. Januar 2010 folgenden Jahresbeitrag, den wir in zwei Halbjahresbeiträgen im Februar und August des Jahres in Rechnung stellen.
| Beitrag | pro Monat (EUR) | pro Jahr (EUR) | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Jugendbeitrag | 6,00 | 72,00 | Für Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dieser Beitrag gilt auf Antrag auch für Mitglieder über 18 Jahre, wenn diese Schüler oder Studenten sind oder sich noch in der Berufsausbildung befinden. Voraussetzung ist die Vorlage einer Schul-/Immatrikulationsbescheinigung. Eine Rückerstattung erfolgt nicht. Dieser Beitrag gilt maximal bis zum 26. Lebensjahr. |
| Einzelbeitrag | 11,00 | 132,00 | Für Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. |
| Familienbeitrag | 16,00 | 192,00 | Für mehrere Mitglieder einer Familie (Eheleute, Eltern oder Elternteile und deren Kinder, solange diese die Voraussetzungen für den Jugendbeitrag erfüllen). |
| Sonderbeitrag | 7,50 | 90,00 | Für Mitglieder, die über 60 Jahre alt sind. Dies gilt nur für bereits bestehende Sonderbeiträge. Für die Zukunft gibt es diesen Sonderbeitrag nicht mehr. |
| Familiensonderbeitrag | 11,50 | 138,00 | Wenn ein oder mehrere Familienmitglieder die Voraussetzungen für den Sonderbeitrag erfüllen. Dies gilt nur für bereits bestehende Sonderbeiträge. Für die Zukunft gibt es diesen Sonderbeitrag nicht mehr. |
| Sonderbeitrag (Auswärtige) | 3,50 | 42,00 | Für Mitglieder, die fern von Karlsruhe wohnen und passive Mitglieder des Vereins sind. |
| Beitrag für Ehrenmitglieder | 3,50 | 42,00 |
Die Aufnahmegebühr bei Eintritt in den Verein beträgt
Alle Mitglieder, die nicht am Bankeinzug teilnehmen, werden wir durch Rechnungsstellung benachrichtigen, wenn der fällige Beitrag noch nicht bei uns eingegangen ist. In diesem Falle wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 EUR erhoben.
Bei notwendig werdender Mahnung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags wird für die 1. Mahnung 2,00 EUR / die 2. Mahnung 2,00 EUR / die 3. Mahnung 2,00 EUR erhoben. Nach der 3. Mahnung wird der Mitgliedsbeitrag mittels Zahlungsbefehl über den Rechtsbeistand angefordert.
Der Zusatzbeitrag für Mitglieder der Tennisabteilung ist wie folgt festgelegt:
| Beitrag | pro Monat (EUR) | pro Jahr (EUR) | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Jugend | 3,50 | 42,00 | Für Mitglieder, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. |
| Einzelpersonen | 6,50 | 78,00 | Für Mitglieder, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben. |
| Ehepaare | 9,50 | 114,00 |
Auf Antrag kann bei Nichtinanspruchnahme des Abteilungsangebots die Abteilungszugehörigkeit für eine volle Saison ausgesetzt werden.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Schaffner gerne zur Verfügung:
Kontaktformular oder per Tel. 0721 / 47 30 71