Neue Corona-Verordnung: Handball-Abteilung informiert
Ab sofort gilt die neue Corona-Verordnung bei Handballspielen in Durlach. Das heißt, für alle aktiv Teilnehmenden am Spiel, das sind Sportler*innen, Trainer*innen, Schiris und das Schiedsgericht, gilt die 2G-Regel. Die Nachweise über die 2G muss jeder mit sich führen.
Für Zuschauer*innen gilt die 2G+-Regel. Testnachweise sind nur gültig, wenn sie von Testzentren durchgeführt wurden oder eine betriebliche Testbescheinigung vorliegt.
Allgemein gilt: Jeder, der die Halle betreten will, wird kontrolliert. Das heißt, ohne einen 2G/2G+-Nachweis wird sowohl den Sportler*innen und Verantwortlichen als auch den Zuschauer*innen der Zutritt verwehrt.
Ausnahmen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahren.
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).