Land Baden-Württemberg rutscht in die "Warnstufe"
Ab der "Warnstufe" dürfen nur noch Personen am Sportbetrieb teilnehmen, die einen 3G-Nachweis haben (geimpft, genesen oder getestet). In geschlossenen Räumen sind nur PCR-Tests zulässig, im Freien auch Antigen-Tests. Der Schülerausweis gilt in den Herbstferien ebenfalls als Testnachweis.
Ausgenommen von der PCR-Testpflicht sind Personen:
- die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind
- die als Schülerin oder Schüler an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbetriebs teilnehmen
- die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht; für diese Gruppe reicht ein Antigen-Schnelltest aus
- Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorlegen
Weitere Informationen gibt es beim Badischen Sportbund.