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TSD-Neuigkeiten

Land Baden-Württemberg rutscht in die "Warnstufe"

Ab sofort benötigen Ungeimpfte einen PCR-Test, um in Innenräumen Sport machen zu dürfen. Foto: TSD

Ab der "Warnstufe" dürfen nur noch Personen am Sportbetrieb teilnehmen, die einen 3G-Nachweis haben (geimpft, genesen oder getestet). In geschlossenen Räumen sind nur PCR-Tests zulässig, im Freien auch Antigen-Tests. Der Schülerausweis gilt in den Herbstferien ebenfalls als Testnachweis.

Ausgenommen von der PCR-Testpflicht sind Personen:

  • die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind
  • die als Schülerin oder Schüler an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbetriebs teilnehmen
  • die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht; für diese Gruppe reicht ein Antigen-Schnelltest aus
  • Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorlegen

Weitere Informationen gibt es beim Badischen Sportbund.

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