Mitgliedschaft bei der TSD
Unsere Mitglieder zahlen nach der Beitragsordnung ab dem 1. Januar 2014 folgenden Jahresbeitrag, den wir in zwei Halbjahresbeiträgen im Februar und August des Jahres in Rechnung stellen.
Jugendbeitrag
7,50 € / Monat
90 € / Jahr
Für Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dieser Beitrag gilt auf Antrag auch für Mitglieder über 18 Jahre, wenn diese Schüler oder Studenten sind oder sich noch in der Berufsausbildung befinden. Voraussetzung ist hier die Vorlage einer Schul-/ Immatrikulationsbescheinigung. Eine Rückerstattung erfolgt nicht. Dieser Beitrag gilt maximal bis zum 26. Lebensjahr.
Einzelbeitrag
14 € / Monat
168 € / Jahr
Für Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Lauftreff-Beitrag
7 € / Monat
84 € / Jahr
Für Mitglieder des Lauftreffs.
Familienbeitrag
21 € / Monat
252 € / Jahr
Für mehrere Mitglieder einer Familie (Eheleute, Eltern oder Elternteile und deren Kinder, solange diese die Voraussetzungen für den Jugendbeitrag erfüllen).
Sonderbeitrag
Passive Mitgliedschaft
Integrative Sportgruppen
Ehrenmitglieder
4 € / Monat
48 € / Jahr
Für Mitglieder, die fern von Karlsruhe wohnen und passive Mitglieder des Vereins sind, sowie für Mitglieder der integrativen Sportgruppen. Darüber hinaus erhalten auch Ehrenmitglieder einen vergünstigten Mitgliedsbeitrag.
Die Aufnahmegebühr bei Eintritt in den Verein beträgt
- 2,50 € für Mitglieder, welche den Jugendbeitrag zu entrichten haben.
- 5,00 € für Mitglieder, welche den Normal- oder Sonderbeitrag zu entrichten haben.
Familienermäßigungen werden nicht gewährt.
Alle Mitglieder, die nicht am Bankeinzug teilnehmen, werden wir durch Rechnungsstellung benachrichtigen, wenn der fällige Beitrag noch nicht bei uns eingegangen ist. In diesem Falle wird eine Bearbeitungsgebühr von 3 € erhoben.
Bei notwendig werdender Mahnung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags wird für die 1. Mahnung 2 € / die 2. Mahnung 2 € / die 3. Mahnung 2 € erhoben. Nach der 3. Mahnung wird der Mitgliedsbeitrag mittels Zahlungsbefehl über den Rechtsbeistand angefordert.
Der Jugendbeitrag gilt für Schüler, Auszubildende und Studenten ab 18 Jahren bis einschließlich 26 Jahren bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Diese Bescheinigung ist unaufgefordert für das Folgejahr bis zum 31.11. eines Jahres an die Verwaltung zu senden, ansonsten erfolgt die Umstellung auf Erwachsenenbeitrag. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
Kündigungen sind zum 30.06. und zum 31.12. eines Jahres möglich und müssen 4 Wochen vorher schriftlich bei der Verwaltung vorliegen.
TSD-Mitglieder müssen die Verwaltung informieren, wenn sich ihre Adresse oder die Bankverbindung ändert, oder auch, wenn sie die Abteilung wechseln!
Ansprechpartnerin:
Claudia Schaffner
Telefon: 0721-473071
E-Mail: info@tsdurlach.de